Stellenbeschreibung des Managers. Aufgabenbereiche des Informationstechnologie-Managers (IT-Manager) Stellenbeschreibung Technischer Support-Manager

  • 23.01.2024

Zur Regelung der Arbeitsbeziehungen ist eine Stellenbeschreibung erforderlich. Es wird von Abteilungsleitern entwickelt. Genehmigt vom Direktor der Organisation.

Die Stellenbeschreibung des Vorgesetzten legt das Verfahren für die Unterordnung, Ernennung und Entlassung eines Mitarbeiters fest. Das Dokument legt die Anforderungen an die Kenntnisse, Ausbildung, Fähigkeiten, Rechte, Funktionspflichten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters fest. Je nach Spezialisierung des Managers können einige Bestimmungen in den Anweisungen abweichen.

Beispiel für eine typische Stellenbeschreibung eines Managers

Regionalleiter

Der Regionalleiter baut das Vertriebsnetz für die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens auf und verwaltet es. Die Hauptaufgaben des Beamten:

1. Suche nach Geschäftspartnern.

2. Vorbereitung von Entscheidungen zur Steigerung des Verkaufsvolumens der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.

3. Kontrolle der Preisgestaltung, Einhaltung der Kundendienststandards durch Vertriebspartner, Einhaltung der Qualitätsstandards für Produkte und Dienstleistungen.

2. Mitwirkung bei der Umsetzung der Vertriebsstrategie für die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens auf dem Gebiet der Repräsentanzen.

3. Schulung des beauftragten Personals in Methoden der Verhandlungsführung, des Verkaufs und des Vertragsabschlusses.

5. Mitwirkung bei der Entwicklung von Standards für die Durchführung der Unternehmensaktivitäten und des Händlernetzes.

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Vorwort

0,1. Das Dokument tritt mit der Genehmigung in Kraft.

0,2. Dokumententwickler: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _.

0,3. Das Dokument wurde genehmigt: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

0,4. Die regelmäßige Überprüfung dieses Dokuments erfolgt in Abständen von höchstens 3 Jahren.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Position „Technischer Leiter“ gehört zur Kategorie „Führungskräfte“.

1.2. Qualifikationsvoraussetzungen - abgeschlossene Hochschulausbildung in der entsprechenden Studienrichtung (Master, Facharzt). Berufserfahrung im Fachgebiet: für einen Masterabschluss – mindestens 2 Jahre, für einen Facharzt – mindestens 3 Jahre.

1.3. Kennt und wendet in der Praxis an:
- Beschlüsse, Anordnungen, Anweisungen, methodische, regulatorische und andere Orientierungsmaterialien in Bezug auf die Produktions- und Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens;
- Aussichten für die Entwicklung des Unternehmens;
- Technologie zur Ausführung der Arbeiten und Anforderungen an die Qualität ihrer Ausführung;
- verwendete Ausrüstung und Regeln für ihren technischen Betrieb;
- das Verfahren zur Planung, Gestaltung und Finanzierung von Arbeiten;
- Ökonomie und Grundlagen der Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
- Methoden der technischen Regulierung und wirtschaftlichen Berechnung;
- aktuelle Formen und Systeme der Vergütung, moralischer und materieller Anreize;
- Buchhaltung und Regeln für die Lagerung von Materialien;
- Grundlagen des Arbeitsrechts;
- Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

1.4. Der technische Leiter wird auf Anordnung der Organisation (Unternehmen/Institution) ernannt und entlassen.

1.5. Der technische Leiter berichtet direkt an _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.6. Der technische Leiter überwacht die Arbeit von _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ .

1.7. Während seiner Abwesenheit wird der technische Leiter durch eine nach dem festgelegten Verfahren ernannte Person ersetzt, die die entsprechenden Rechte erwirbt und für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich ist.

2. Merkmale der Arbeit, Aufgaben und berufliche Verantwortung

2.1. Bestimmt die technische Politik und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens und sorgt für eine ständige Erhöhung des Niveaus der technischen Ausrüstung der Produktion, eine Senkung der Arbeitskosten für die Herstellung von Produkten (Erbringung von Dienstleistungen), eine Verbesserung ihrer Qualität und eine effiziente Nutzung der Produktionsanlagen.

2.2. Verwaltet die Entwicklung des Produktions- und technischen Teils des Projekts für langfristige und aktuelle Produktionspläne.

2.3. Verteilt Maschinen, Geräte und Ausrüstung an die Baustellen und sorgt für deren ordnungsgemäßen Betrieb und Reparatur.

2.4. Überwacht die Versorgung der Produktionsabteilungen mit den Dienstleistungen Reparatur, mechanische und Energiedienstleistungen des Unternehmens sowie Transport.

2.5. Organisiert Arbeiten zur Einführung neuer Geräte und Produktionstechnologien, wissenschaftliche Arbeitsorganisation sowie Maßnahmen zur Mechanisierung arbeitsintensiver Prozesse, Nutzung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Arbeitskosten.

2.6. Beteiligt sich an der Vorbereitung von Anfragen für die Logistik des Unternehmens mit der erforderlichen Ausrüstung, Ersatzteilen, Werkzeugen usw.

2.7. Gewährleistet die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsorganisation, zur technischen Umrüstung von Produktionseinheiten, zur Schaffung der günstigsten Arbeitsbedingungen, zur Verbesserung der Produktionsstandards, zur Verbesserung der technischen Vorschriften und der Entlohnung der Arbeitnehmer.

2.8. Beteiligt sich an der Auswahl und Besetzung von Produktionsstandorten mit Arbeitskräften und technischem Personal.

2.9. Organisiert Arbeiten im Bereich technische Information, Rationalisierung und Erfindung, Verbreitung bewährter Verfahren, bietet Aus- und Weiterbildung des Personals.

2.10. Organisiert die Erstellung und Präsentation von Produktions- und Betriebsberichten.

2.11. Überwacht die Einhaltung der technischen Disziplin, Regeln für den technischen Betrieb von Geräten und Standards für den Verbrauch materieller Ressourcen, Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.

2.12. Verwaltet die Aktivitäten der technischen Dienste des Unternehmens.

2.13. Kennt, versteht und wendet die für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften an.

2.14. Kennt und befolgt die Anforderungen der Vorschriften zum Arbeits- und Umweltschutz, hält die Normen, Methoden und Techniken zur sicheren Arbeitsausführung ein.

3. Rechte

3.1. Der technische Leiter hat das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße oder Unstimmigkeiten zu verhindern und zu beseitigen.

3.2. Der technische Leiter hat Anspruch auf alle gesetzlich vorgesehenen sozialen Garantien.

3.3. Der technische Leiter hat das Recht, bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und der Wahrnehmung seiner Rechte Unterstützung zu verlangen.

3.4. Der technische Leiter hat das Recht, die Schaffung der für die Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Geräte und Inventare zu verlangen.

3.5. Der technische Leiter hat das Recht, sich mit den Entwurfsunterlagen seiner Tätigkeit vertraut zu machen.

3.6. Der technische Leiter hat das Recht, zur Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben und Führungsaufträge erforderliche Unterlagen, Materialien und Informationen anzufordern und zu erhalten.

3.7. Der technische Leiter hat das Recht, seine beruflichen Qualifikationen zu verbessern.

3.8. Der technische Leiter hat das Recht, alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Verstöße und Unstimmigkeiten zu melden und Vorschläge zu deren Beseitigung zu unterbreiten.

3.9. Der technische Leiter hat das Recht, sich mit den Dokumenten vertraut zu machen, die die Rechte und Pflichten der ausgeübten Position sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben festlegen.

4. Verantwortung

4.1. Der technische Leiter ist verantwortlich für die Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung der durch diese Stellenbeschreibung übertragenen Pflichten und (oder) die Nichtnutzung der eingeräumten Rechte.

4.2. Der technische Leiter ist für die Nichteinhaltung der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsschutzes, der Sicherheitsvorschriften, der Betriebshygiene und des Brandschutzes verantwortlich.

4.3. Der technische Leiter ist für die Offenlegung von Informationen über die Organisation (Unternehmen/Institution) im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen verantwortlich.

4.4. Der technische Leiter ist für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen interner Regulierungsdokumente der Organisation (Unternehmen/Institution) und gesetzlicher Anordnungen der Geschäftsführung verantwortlich.

4.5. Der technische Leiter haftet für im Rahmen seiner Tätigkeit begangene Straftaten im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung.

4.6. Der technische Leiter ist für Sachschäden an der Organisation (Unternehmen/Institution) im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung verantwortlich.

4.7. Der technische Leiter ist für die rechtswidrige Nutzung der eingeräumten behördlichen Befugnisse sowie deren Verwendung zu persönlichen Zwecken verantwortlich.

Ich habe zugestimmt

Leitender Vizepräsident

Allrussischer Arbeitgeberverband „Russischer Verband der Industriellen und Unternehmer“

D. V. Kuzmin

ARBEITSBESCHREIBUNG

Produktmanager

Abteilungen für Informationstechnologie

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen, beruflichen Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Produktmanagers der Abteilung Informationstechnologie (im Folgenden als Produktmanager bezeichnet) des Allrussischen Arbeitgeberverbandes „Russischer Verband der Industriellen und Unternehmer“ (im Folgenden als Produktmanager bezeichnet). als Institution bezeichnet).

1.2. Für die Position des Produktmanagers wird eine Person ernannt, die die folgenden Bildungs- und Schulungsanforderungen erfüllt:

  • Hochschulbildung – Bachelor-Abschluss;
  • 1.3. Ein Produktmanager muss wissen:

  • Lokale und regulatorische Rechtsakte, methodische Dokumente im Bereich Remote-Banking-Dienstleistungen;
  • Arten von Marketingaktivitäten im Informationsbereich;
  • Berufsehre;
  • Geschäftsprozesse von Remote-Banking-Dienstleistungen;
  • Merkmale der Zielgruppen von Nutzern von Remote-Banking-Diensten;
  • Regulierungsakte und methodische Dokumente im Bereich Remote-Banking-Dienste;
  • Arten von Aktivitäten zur Information der Zielgruppen;
  • Grundlegende Ansätze zur Umsetzung organisatorischer Veränderungen, auch lokaler;
  • 1.4. Ein Produktmanager muss in der Lage sein:

  • Organisation und Durchführung von Geschäftstreffen und Verhandlungen, um die Präsenz der Bank im Informationsraum zu erweitern, auch im Hinblick auf Remote-Banking-Dienste;
  • Sammeln und analysieren Sie Informationen, die darauf abzielen, die Präsenz der Bank im Informationsraum zu erweitern, auch im Hinblick auf Remote-Banking-Dienste;
  • Kommunikationsmöglichkeiten implementieren, um die Präsenz der Bank im Informationsbereich zu erweitern, auch im Hinblick auf Remote-Banking-Dienste;
  • Planen und implementieren Sie umfassende Marketingprogramme, um die Präsenz der Bank im Informationsbereich zu erweitern, auch im Hinblick auf Remote-Banking-Dienste;
  • Planen und implementieren Sie Programmaktivitäten für Kunden, einschließlich potenzieller Nutzer von Remote-Banking-Diensten;
  • Kommunikationsmöglichkeiten implementieren, um die Zahl der aktiven Nutzer von Remote-Banking-Diensten zu erhöhen;
  • Führen Sie Marktforschungen durch, die darauf abzielen, die Zahl der aktiven Nutzer von Remote-Banking-Diensten zu erhöhen.
  • Bewerten Sie die Bedürfnisse potenzieller Benutzer für Remote-Banking-Dienste.
  • Organisation und Durchführung von Geschäftstreffen und Verhandlungen, um die Zahl der aktiven Nutzer von Remote-Banking-Diensten zu erhöhen;
  • Bewerten Sie die Wirksamkeit von Programmmaßnahmen zur Steigerung der aktiven Nutzer von Remote-Banking-Diensten;
  • 1.5. Der Produktmanager wird auf Anordnung des Exekutivvizepräsidenten der Institution gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation ernannt und entlassen.

    1.6. Der Produktmanager berichtet an den Executive Vice President der Institution und den Leiter der Abteilung Informationstechnologie

    2. Arbeitsfunktionen

  • 2.1. Organisation von Veranstaltungen zur Erweiterung der Präsenz der Bank im Informationsbereich im Hinblick auf Remote-Banking-Dienstleistungen.
  • 2.2. Organisation von Veranstaltungen zur Erhöhung der Anzahl aktiver Nutzer von Remote-Banking-Diensten.
  • 3. Berufliche Verantwortlichkeiten

  • 3.1. Entwicklung von Projekten und Qualitätskontrolle der Umsetzung von Projektphasen im Rahmen der Förderung von Remote-Banking-Dienstleistungen im Informationsraum.
  • 3.2. Organisation von Veranstaltungen mit dem Ziel, die Zahl der aktiven Abonnenten im Informationsbereich im Hinblick auf Remote-Banking-Dienste zu erhöhen.
  • 3.3. Entwicklung einer Strategie zur Entwicklung der Präsenz der Bank im Informationsraum im Hinblick auf Remote-Banking-Dienstleistungen.
  • 3.4. Lösung kontroverser und Konfliktsituationen mit Kunden im Informationsraum bezüglich Remote-Banking-Dienstleistungen.
  • 3.5. Erstellung analytischer Berichte über die Bewertungen der Remote-Banking-Dienstleistungen der Bank und ihres Remote-Banking-Systems im Informationsraum.
  • 3.6. Überwachung des Informationsraums im Hinblick auf Remote-Banking-Dienste.
  • 3.7. Initiierung und Aufrechterhaltung einer Diskussion mit dem Publikum der Zielplattformen im Informationsraum über Remote-Banking-Dienste, um ein positives Image der Bank zu schaffen.
  • 3.8. Organisation der Präsenz der Bank auf Zielplattformen des Informationsraums im Hinblick auf Remote-Banking-Dienstleistungen.
  • 3.9. Organisation von Bildungs- und Öffentlichkeitsveranstaltungen.
  • 3.10. Umsetzung von Programmaktivitäten für Remote-Banking-Dienste.
  • 3.11. Entwicklung von Programmen zur Information gezielter Nutzergruppen über Remote-Banking-Dienste.
  • 3.12. Identifizierung der Zielgruppen von Nutzern von Remote-Banking-Diensten.
  • 3.13. Entwicklung von Empfehlungen und Korrekturmaßnahmen auf Basis der Evaluierung zur Steigerung der aktiven Nutzer von Remote-Banking-Diensten.
  • 4. Rechte

    Der Produktmanager hat das Recht:

    4.1. Fordern und erhalten Sie die notwendigen Informationen sowie Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Produktmanagers.

    4.2. Verbessern Sie Ihre Qualifikationen, machen Sie eine Umschulung (Umschulung).

    4.3. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um Probleme im Zuständigkeitsbereich des Produktmanagers zu lösen.

    4.4. Beteiligen Sie sich an der Diskussion von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

    4.5. Machen Sie Vorschläge und Kommentare zur Verbesserung der Aktivitäten im zugewiesenen Arbeitsbereich.

    4.6. Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Regierungsbehörden oder das Gericht, um Streitigkeiten beizulegen, die bei der Erfüllung Ihrer Funktionspflichten entstehen.

    4.7. Verwenden Sie Informationsmaterialien und behördliche Dokumente, die zur Erfüllung Ihrer beruflichen Aufgaben erforderlich sind.

    4.8. Bestehen Sie die Zertifizierung in der vorgeschriebenen Weise.

    5. Verantwortung

    Der Produktmanager ist verantwortlich für:

    5.1. Nichterfüllung (nicht ordnungsgemäße Erfüllung) der eigenen funktionalen Pflichten.

    5.2. Nichtbeachtung der Anordnungen und Anweisungen des geschäftsführenden Vizepräsidenten der Institution.

    5.3. Ungenaue Informationen über den Stand der Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Anweisungen, Verletzung der Fristen für deren Ausführung.

    5.4. Verstoß gegen interne Arbeitsvorschriften, Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften der Einrichtung.

    5.5. Verursacht materiellen Schaden innerhalb der durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

    5.6. Weitergabe von Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausübung dienstlicher Aufgaben bekannt geworden sind.

    Für die oben genannten Verstöße kann der Produktmanager je nach Schwere des Verstoßes disziplinarischer, materieller, administrativer, zivil- und strafrechtlicher Haftung gemäß der geltenden Gesetzgebung unterliegen.

    Diese Stellenbeschreibung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen (Anforderungen) des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001 Nr. 197 FZ (Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation) (in der geänderten und ergänzten Fassung), dem Berufsstandard „ Remote-Banking-Spezialist“, genehmigt durch die Verordnung Nr. 366n des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation vom 19. April 2017 und andere Rechtsakte, die die Arbeitsbeziehungen regeln.

    Ich bin damit einverstanden

    _____________________________ (Nachname, Initialen)

    (Name der Organisation, ihre ________________________________

    Organisations- und Rechtsform) (Geschäftsführer; sonstiger Bevollmächtigter

    Stellenbeschreibung genehmigen)

    STELLENBESCHREIBUNG FÜR SUPPLY MANAGER

    ——————————————————————-

    (Name der Einrichtung)

    00.00.201_g. №00

    I. Allgemeine Bestimmungen

    1.1. Diese Stellenbeschreibung legt die Rechte, Pflichten und beruflichen Verantwortlichkeiten des Supply Managers _________________________________________ (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) fest. Name der Einrichtung

    1.2. Ein Einkaufsleiter wird als Manager eingestuft.

    1.3. Eine Person, die für die Position des Versorgungsmanagers ernannt wird, muss über eine höhere Berufsausbildung (Wirtschafts- oder Ingenieurswirtschaft) und mindestens ______ Jahre Berufserfahrung im Bereich Versorgung verfügen.

    1.4. Die Ernennung zum Versorgungsleiter und dessen Entlassung erfolgt aufgrund einer Anordnung gegen Vorlage (; eines anderen Beamten)

    1.5. Der Vertriebsleiter berichtet direkt an

    Sofya Fedoseeva Von außen betrachtet scheint es oft, dass Personalarbeit keine besonderen Fähigkeiten erfordert. Stellenangebote veröffentlichen, Spezialisten einstellen – was ist so kompliziert? Aber das ist in einer idealen Welt. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die eine effektive Arbeit auf jede erdenkliche Weise behindern....

    Große Unternehmen in den Vereinigten Staaten haben ein Programm gestartet, um Arbeitnehmer mit Autismus zu finden, schreibt das Wall Street Journal. Sie leisten gute Arbeit bei der Entwicklung und dem Training künstlicher Intelligenz. Spezialisten mit Autismus-Spektrum-Störungen wissen, wie sie sich auf ... konzentrieren können.

    Kürzlich habe ich mit einem Kollegen über das Thema Personalauswahl in der IT gesprochen und mir ist der Sketch von Alexander Krakovetsky zu diesem Thema eingefallen. Einfach, lustig und unkompliziert :) Ich habe beschlossen, es mit allen zu teilen. Den Link zum Originalartikel finden Sie am Ende. Krakovetsky Alexander Kürzlich...

    In diesem Artikel beleuchten wir die Rolle von Videoinhalten bei der Personalauswahl. Also Personalabteilung und Video. Sie können nicht sofort eine direkte Verbindung herstellen, außer vielleicht Videopräsentationen von sich selbst, die heute relevant sind. Das ist im Wesentlichen Casting. Zum Büro. Für jede Position. Im Gegenzug für das Neue...

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    1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Managers.

    1.2. Der Manager wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Generaldirektors in die Position berufen und von der Position entlassen.

    1.3. Der Manager berichtet direkt an________ (vollständiger Name, Position).

    1.4. Auf die Position des Managers wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung (in der Fachrichtung Management) oder einer höheren Berufsausbildung und Zusatzausbildung im Bereich Theorie und Praxis des Managements mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung in der Fachrichtung berufen .

    1.5. Der Manager muss wissen:

    • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, die unternehmerische und kommerzielle Aktivitäten regeln;
    • Marktwirtschaft, Unternehmertum und Geschäftstätigkeit;
    • Marktbedingungen, Preisgestaltungsverfahren, Besteuerung, Marketinggrundlagen;
    • Managementtheorie, Makro- und Mikroökonomie, Betriebswirtschaft, Börse, Versicherungen, Bank- und Finanzwesen;
    • Theorie und Praxis der Arbeit mit Personal;
    • Formen und Methoden zur Durchführung von Werbekampagnen;
    • das Verfahren zur Entwicklung von Geschäftsplänen und kommerziellen Bedingungen von Vereinbarungen, Vereinbarungen, Verträgen;
    • Grundlagen der Soziologie, Psychologie und Arbeitsmotivation;
    • Ethik der Geschäftskommunikation;
    • Grundlagen der Produktionstechnik;
    • Führungsstruktur eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation, Aussichten für Innovation und Investitionstätigkeit;
    • Methoden zur Beurteilung der Geschäftsqualitäten von Mitarbeitern;
    • Grundlagen der Büroarbeit;
    • Methoden der Informationsverarbeitung mit modernen technischen Kommunikations- und Kommunikationsmitteln, Computertechnologie;
    • Grundlagen des Arbeitsrechts;
    • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung im Bereich Management;
    • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.

    1.6. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Managers werden seine Aufgaben ________ (vollständiger Name, Position) übertragen.

    2. Funktionale Verantwortlichkeiten eines Managers

    2.1. Manager:

    • verwaltet die unternehmerischen oder kommerziellen Aktivitäten der Organisation, die darauf abzielen, die Bedürfnisse der Verbraucher zu erfüllen und durch einen stabilen Betrieb, die Wahrung des Rufs des Unternehmens und in Übereinstimmung mit den gewährten Befugnissen und zugewiesenen Ressourcen Gewinne zu erwirtschaften;
    • plant auf der Grundlage der strategischen Ziele der Organisation unternehmerische oder kommerzielle Aktivitäten;
    • übt die Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsplänen und Geschäftsbedingungen, abgeschlossenen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Verträgen aus und bewertet den Grad möglicher Risiken;
    • analysiert und löst organisatorische, technische, wirtschaftliche, personelle und sozialpsychologische Probleme, um die Produktion anzukurbeln und den Absatz zu steigern, die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit von Waren und Dienstleistungen zu verbessern, materielle, finanzielle und arbeitsbezogene Ressourcen sparsam und effizient einzusetzen;
    • führt die Auswahl und Vermittlung von Personal durch, motiviert deren berufliche Entwicklung, bewertet und fördert die Qualität der Arbeit;
    • organisiert Verbindungen zu Geschäftspartnern, ein System zum Sammeln der notwendigen Informationen zum Ausbau der Außenbeziehungen und zum Erfahrungsaustausch;
    • führt Bedarfsanalysen für hergestellte Produkte oder Dienstleistungen, Prognosen und Verkaufsmotivation durch Untersuchung und Bewertung der Kundenbedürfnisse durch;
    • beteiligt sich an der Entwicklung von Innovations- und Investitionsaktivitäten sowie Werbestrategien im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung unternehmerischer oder kommerzieller Aktivitäten;
    • sorgt für eine höhere Rentabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Qualität von Waren und Dienstleistungen sowie eine höhere Arbeitseffizienz;
    • koordiniert Aktivitäten innerhalb einer bestimmten Richtung (Bereich), analysiert deren Wirksamkeit, trifft Entscheidungen über die rationalste Nutzung der zugewiesenen Ressourcen;
    • zieht Berater und Experten zu verschiedenen Themen (rechtlich, technisch, finanziell usw.) an, um Probleme zu lösen.

    3. Managerrechte

    Der Manager hat das Recht:

    3.1. Erteilung von Anweisungen und Aufgaben an untergeordnete Mitarbeiter und Dienste (Abteilungen) zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.

    3.2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben durch nachgeordnete Dienste (Abteilungen).

    3.3. Fordern und erhalten Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Managers und seiner nachgeordneten Dienste (Abteilungen).

    3.4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Managers zu lösen.

    3.5. Vertritt die Interessen der Organisation gegenüber Drittorganisationen in Fragen im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit.

    4. Verantwortung des Managers

    Der Manager ist verantwortlich für:

    4.1. Versäumnis, die Erfüllung seiner funktionalen Pflichten sowie die Arbeit nachgeordneter Dienste (Abteilungen) der Organisation zu Themen sicherzustellen, die in die Zuständigkeit der Abteilung fallen.

    4.2. Ungenaue Informationen über den Stand der Umsetzung von Arbeitsplänen durch die Abteilung oder nachgeordnete Dienste (Abteilungen).

    4.3. Nichtbeachtung von Anordnungen, Anweisungen und Anweisungen des Generaldirektors der Organisation.

    4.4. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Aktivitäten der Organisation und ihrer Mitarbeiter darstellen.

    4.5. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch Mitarbeiter nachgeordneter Dienste (Abteilungen) der Organisation sicherzustellen.

    5. Arbeitsbedingungen des Managers

    5.1. Der Arbeitsplan des Managers wird in Übereinstimmung mit den in der Organisation festgelegten internen Arbeitsvorschriften festgelegt.

    5.2. Aus Produktionsgründen kann der Manager Geschäftsreisen unternehmen (auch vor Ort).

    5.3. Zur Lösung betrieblicher Probleme zur Unterstützung der Produktionsaktivitäten können dem Manager Firmenfahrzeuge zugewiesen werden.

    Ich habe die Anleitung gelesen: (Initialen, Nachname) _____________________________ (Unterschrift)